Online Scheidung

Vorliegend erhalten Sie die Möglichkeit einer Online-Scheidung, was jedoch nicht bedeutet, dass das Scheidungsverfahren an sich online durchgeführt wird. Lediglich die Bevollmächtigung nd Beauftragung des Rechtsanwaltes und die Mitteilung, der notwendigen Daten für die Einleitung des Scheidungsverfahrens ebenso ggf. die Übermittlung der Verfahrenskostenhilfeunterlagen und das Ausfüllen der Versorgungsausgleichsbögen können online abgewickelt werden.

Gem. § 128 FamFG hört das Gericht die Beteiligten in der Regel jedoch persönlich an, so dass die Beteiligten am Scheidungstermin vor dem Erkennen Gericht persönlich erscheinen müssen.

Nachdem die Beauftragung des Scheidungsverfahrens online erfolgt ist, werden wir für Sie die Abwicklung des Scheidungsverfahrens an dem jeweils zuständigen Amtsgericht einleiten.

Bei Antragstellung des Scheidungsantrages ist die rechts anwaltschaftliche Vertretung notwendig. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Antragsgegner ebenfalls einen Rechtsanwalt bemühen muss. Sofern jedoch eigene Anträge zur Scheidung auf Antragstellerseite gestellt werden sollen, obliegt auch dieser einer anwaltlichen Vertretungspflicht.

In den Fällen, in denen es streitige Auseinandersetzungen im Rahmen der Abwicklung des Scheidungsverfahrens gibt, ist die Online-Scheidung grundsätzlich ungeeignet. Auch bei einer unstreitigen einvernehmlichen Scheidung kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nur eine Partei, nämlich den Antragsteller vertreten.

KOSTEN

Kosten der Online-Scheidung

Die Rechtsanwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich an dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem dreifachen Monatsgehalt netto der Eheleute zzgl. 10 % für jedes Anrecht der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Sofern Sie an einer Online-Scheidung interessiert sind, mögen Sie das beigeschlossene Formular ausgefüllt an den Unterzeichner zusenden.

Sofern für Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, so bitten wir um Zuleitung der ausgefüllten Verfahrenskostenhilfe hinsichtlich Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Belege sind ebenfalls, wie Sie dem Aufklärungsformular entnehmen mögen, beizuschließen.

Insoweit wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Gericht innerhalt von 48 Monaten die Möglichkeit unterhält, ab Antragstellung eine neue Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse vorzunehmen. Dies kann unter Anderem dazu führen, dass Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens dann teilweise oder ganz zu tragen haben. Wesentliche Veränderungen Ihres Einkommens müssen darüber hinaus jederzeit dem Gericht innerhalb der 48 Monatsfrist mitgeteilt werden.

Formular zur Online Scheidung

PKH Formular

Datenschutzerklärung

Für Rückfragen können Sie den Unterzeichner gerne telefonisch kontaktieren.

Die Vollmacht sowie den Scheidungsfragebogen und die PKH-Unterlagen, nebst einer Heiratsurkundenkopie mögen per Email zugeleitet werden.