Ihr Anwalt in Leverkusen für Familienrecht

Ihr Anwalt in Leverkusen für Familienrecht

 

Als Fachanwalt für Familienrecht in Leverkusen unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung sowohl in der Trennungssituation als auch in der Scheidung, Unterhaltsrechtstreitigkeiten sowie Vermögensaufteilunge.

 

Zu meinen familienrechtlichen Schwerpunkten zählen unter anderem:

 

  1. Ehegatten – und Kindesunterhalt
  2. Eheverträge
  3. Aufenthaltsbestimmungsrechtsangelegenheiten
  4. Scheidungsverfahren
  5. Gewaltschutzverfahren
  6. Immobilien -und Vermögensauseinandersetzungen
  7. Familienangelegenheiten mit internationaler Berührung
  8. Vaterschaftsanfechtungsverfahren
  9. Trennungsvereinbarungen
  10. Sorgerechtsangelegenheiten
  11. Zugewinn -/ Vermögensauseinandersetzungen

 

Ich unterstütze Sie insoweit bei Durchführung streitiger als auch bei der Durchführung einvernehmlicher Scheidungen.

 

Im Rahmen einer streitigen Scheidung können weitere Fragen zu regeln sein, wie z.b. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögensaufteilung, Zugewinn sowie Hausratssachen.

 

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es erforderlich, zumindest einen Rechtsanwalt mit der Beantragung und Durchführung zu beauftragen. Dies stellt jedoch zumindest überwiegend die kostengünstigste Scheidungsmöglichkeit dar.

Wettverluste wettmachen

Sportwetten und Glücksspiele im Internet sind ein Milliardengeschäft und illegal, wenn der Anbieter über keine deutsche Glückspiel-Lizenz verfügt. Diese Lizenz fehlte auch vermeintlich seriösen Wettanbietern bis Mitte 2021, mit der Folge, dass Zocker ihre Verluste zurückfordern und einklagen können und zwar nicht in Malta, wo sich viele Wettanbieter verstecken, sondern in Deutschland vor dem heimischen Gericht. Das Oberlandesgericht Köln hat ein Online-Casino jetzt dazu verurteilt, dem Online-Glückspieler über 58.000,00 € Verlust zu ersetzen.

Beim Wetten geht es ums Rechthaben„. So wird der deutsche Hintermann von wohl Europas größtem Wettanbieter zitiert Von Karlsruhe aus herrschte der deutsche Jurist über ein in Malta angesiedeltes Wett-Imperium mit einem geschätzten Jahresumsatz von 4 Milliarden Euro. Soweit diesen Umsätzen Verluste deutscher Zocker zu Grunde liegen, sind die Gewinner in Malta ungerechtfertigt bereichert, denn ihr Glücksspielangebot in Deutschland verstieß gegen den Glückspielstaatsvertrag und dem Strafrecht (§ 284 StGB). Dabei handelt es sich um Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, mit der Folge, dass die zwischen dem deutschen Zocker und dem Onlienanbieter geschlossene Verträge nichtig sind.

Der Rückforderungsanspruch des vermeintlichen Verlierers setzt allerdings voraus, dass ihm nicht bekannt war, dass sein Online-Casino über keine deutsche Lizenz verfügte bzw. eine solche überhaupt erforderlich war.

Diese Bedingung dürfte bei den meisten juristichen Laien zutreffen.

Der Anspruch auf Ersatz der Verluste beschränkt sich auch nicht auf die letzten drei Jahre, sondern kann nach einer Reihe von Urteilen auch unter Berufung auf den Bundesgerichtshof die letzten zehn Jahre umfassen.

Wie schon andere Gerichte zuvor, hat das Oberlandesgericht Köln ferner bestätigt, dass der Zocker nicht in Malta klagen muss, sondern vor seinem heimischen sogenannten Wohnsitzgericht (OLG Köln Urteil vom 31.10.2022, Aktenzeichen 19 U 51/22).

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich darüber, ob auch Ihr Wettanbieter, Online-Casino etc. Glückspiele und dergleichen im Internet angeboten hat, ohne eine Lizenz zu besitzen.